Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.3, gültig ab 8. August 2026 · Meisterdeck, Ralf Fangmeier, Föhrenkamp 38, 45481 Mülheim
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software „Meisterdeck“ (nachfolgend „Software“), die als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellt wird. Anbieter ist Ralf Fangmeier, Föhrenkamp 38, 45481 Mülheim (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Handwerksbetriebe. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Testphase
(1) Mit der Registrierung eines Betriebskontos kommt zunächst ein unentgeltlicher Testvertrag über 30 Tage zustande. Für den Test sind keine Zahlungsdaten erforderlich.
(2) Der Testvertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er geht nicht selbsttätig in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
(3) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde in der Software ein Paket auswählt und den Zahlungsvorgang abschließt.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Funktionen können hinzukommen, verändert oder ersetzt werden. Wird eine wesentliche Funktion eingestellt, informiert der Anbieter mindestens 30 Tage vorher in Textform; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Einstellung außerordentlich kündigen.
(3) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 97 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Zugriff auf die Anwendung über das Internet.
(4) Nicht als Ausfallzeit zählen: angekündigte Wartungsarbeiten, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere beim Rechenzentrumsbetreiber, bei Netzbetreibern oder bei eingesetzten Diensten Dritter), Fälle höherer Gewalt (§ 10a) sowie Zeiten, in denen der Zugang aus Sicherheitsgründen oder wegen Zahlungsverzugs gesperrt ist. Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher an und legt sie soweit möglich außerhalb üblicher Arbeitszeiten.
(5) Wird die Verfügbarkeit in einem Kalenderjahr unterschritten, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10.
(6) Reaktionszeiten für den Support werden nicht zugesichert. Der Anbieter ist ein Kleinunternehmen; er bearbeitet Anfragen werktags und bemüht sich um eine Antwort innerhalb von zwei Werktagen.
(7) Die Software erzeugt kaufmännische Belege (Angebote, Rechnungen, E-Rechnungen, Mahnungen, Exporte). Der Anbieter schuldet keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit der erzeugten Belege bleibt der Kunde verantwortlich; ihm obliegt insbesondere die Prüfung, ob die Belege seinen steuerlichen Pflichten genügen.
§ 3a Erprobungsfunktionen
(1) Der Anbieter kann Funktionen als „Vorschau“, „Beta“ oder gleichbedeutend gekennzeichnet zur Erprobung bereitstellen. Sie sind im Preis enthalten und werden ohne Gewährleistung im vorhandenen Zustand überlassen.
(2) Erprobungsfunktionen können jederzeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden; § 3 Abs. 2 (Ankündigungsfrist bei wesentlichen Funktionen) gilt für sie nicht. Für sie haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Der Kunde setzt Erprobungsfunktionen nicht für Vorgänge ein, bei denen ein Fehler unmittelbar wirtschaftlichen Schaden anrichten würde.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Nicht gestattet sind: das Weitervermieten oder Überlassen an Dritte, das Nachbauen der Software, automatisierte Massenabfragen sowie jede Nutzung, die den Betrieb der Software beeinträchtigt. Die Nutzung durch mehrere Betriebe über ein Konto ist nicht zulässig.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er richtet für kaufmännische Zugänge die Zwei-Faktor-Anmeldung ein, sobald die Software sie verlangt.
(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in der Software speichert. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten berechtigt ist — insbesondere bei Daten seiner Mitarbeiter und seiner Kunden.
(3) Setzt der Kunde die Zeiterfassung mit Standortbezug ein, obliegen ihm die dafür nötigen arbeitsrechtlichen Grundlagen (u. a. Information der Beschäftigten, ggf. Beteiligung des Betriebsrats, § 26 BDSG).
(4) Der Kunde meldet erkennbare Mängel unverzüglich in Textform.
(5) Eigene Datensicherung. Der Anbieter sichert die Daten im Rahmen seines Betriebs (Einzelheiten in Anlage 3 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung). Der Kunde sichert darüber hinaus die für ihn wesentlichen Unterlagen in angemessenen Abständen selbst über die Exportfunktionen der Software — insbesondere Belege, die er aufbewahren muss. Diese Pflicht ist die Grundlage der Haftungsbegrenzung nach § 10 Abs. 3.
§ 6 Preise, Zahlung, Preisbindung
(1) Es gelten die Preise des bei Vertragsschluss gewählten Pakets. Die Preise verstehen sich pro Betrieb und Monat; sie sind unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter innerhalb der Paketgrenze.
(2) Der Anbieter berechnet gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
(3) Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus über den im Zahlungsvorgang gewählten Dienst. Auf Wunsch ist Zahlung auf Rechnung möglich.
(4) Preisbindung für Bestandskunden: Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis gilt für die Dauer des ununterbrochenen Vertragsverhältnisses fort. Erhöht der Anbieter seine Preise, betrifft das ausschließlich neu abgeschlossene Verträge. Wechselt der Kunde in ein anderes Paket, gilt für dieses der zum Wechselzeitpunkt aktuelle Preis.
(5) Ändern sich Preise oder Leistungsumfang eines Pakets — etwa weil sich die Kosten der eingesetzten KI-Dienste ändern —, bietet der Anbieter dem Kunden das neue Paket in der Software an. Der Kunde entscheidet frei; nimmt er nicht an, bleibt es bei seinem Preis und seinem Leistungsumfang. Eine einseitige Erhöhung findet nicht statt.
(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform sperren. Die Daten bleiben während der Sperre erhalten.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Abonnement läuft einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit in der Software möglich.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten für 30 Tage zum Abruf bereit. Danach werden sie gelöscht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für seine Aufbewahrungspflichten nötigen Unterlagen rechtzeitig zu exportieren.
§ 8 Verfügbarkeit von Drittleistungen
Teile der Software greifen auf Dienste Dritter zu (KI-Antworten im Kundenportal und beim Diktat, Zahlungsabwicklung, Geokodierung von Adressen). Fallen diese Dienste aus oder ändern sich ihre Bedingungen, kann die betroffene Funktion vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein. § 3 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 8a Eigener KI-Zugang des Kunden
(1) Die KI-Funktionen (Kundenportal, Diktat) laufen im Standardfall über den Zugang des Anbieters. Der Kunde kann stattdessen in der Software einen eigenen API-Schlüssel des KI-Anbieters (derzeit Anthropic) hinterlegen.
(2) Hinterlegt der Kunde einen eigenen Schlüssel, gilt ab diesem Zeitpunkt und für alle darüber ausgeführten Anfragen:
- Der Kunde schließt den Vertrag mit dem KI-Anbieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem KI-Anbieter über diese Nutzung.
- Der Kunde ist für diese Verarbeitung datenschutzrechtlich selbst verantwortlich, einschließlich der Rechtsgrundlage, der Information der betroffenen Personen und der Übermittlung in Drittländer. Insoweit ist der KI-Anbieter nicht Unterauftragsverarbeiter des Anbieters; der Vertrag zur Auftragsverarbeitung erfasst diese Verarbeitung nicht.
- Der Kunde trägt sämtliche Kosten des KI-Anbieters. Der Anbieter rechnet nichts ab und schuldet keine Erstattung, auch nicht bei fehlerhafter oder wiederholter Ausführung.
- Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeit, Inhalt, Richtigkeit oder Kosten der über den eigenen Zugang erzeugten Antworten. Er leitet die Anfragen technisch weiter und nimmt auf sie keinen inhaltlichen Einfluss.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er den eigenen Zugang genutzt hat — insbesondere von Ansprüchen des KI-Anbieters und von Ansprüchen betroffener Personen wegen dieser Verarbeitung.
(3) Der Kunde bestätigt die Übernahme dieser Verantwortung beim Hinterlegen des Schlüssels ausdrücklich in der Software. Zeitpunkt und Person werden protokolliert.
(4) Der Kunde kann den eigenen Zugang jederzeit entfernen. Danach läuft die KI wieder über den Anbieter, und die Absätze oben gelten für neue Anfragen nicht mehr.
(5) Ein hinterlegter Schlüssel wird verschlüsselt gespeichert und nicht wieder ausgegeben. Der Kunde ist für dessen Gültigkeit und für die rechtzeitige Erneuerung verantwortlich; ein ungültiger Schlüssel führt dazu, dass die KI-Funktionen für ihn nicht arbeiten.
§ 8b KI-Funktionen
(1) Die Software enthält Funktionen, die auf großen Sprachmodellen beruhen (Kundenportal, Diktat, Katalogvorschläge). Der Anbieter setzt dafür Dienste Dritter ein; Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(2) KI-erzeugte Ergebnisse sind Vorschläge. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde prüft sie vor Verwendung. Das gilt insbesondere für die im Kundenportal genannte unverbindliche Preisspanne: Sie ist kein Angebot des Kunden an dessen Endkunden und begründet keinen Anspruch — weder gegen den Kunden noch gegen den Anbieter.
(3) Der Anbieter verwendet Inhalte des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen und vereinbart dies auch mit den eingesetzten Dienstleistern.
(4) Der Umfang der KI-Nutzung ist je Paket mengenmäßig begrenzt; das Kontingent gilt je Kalendermonat, ist in der Software einsehbar und füllt sich zum Monatsersten wieder auf. Ist es aufgebraucht, stehen die übrigen Funktionen unverändert zur Verfügung.
(5) Der Anbieter darf Modell und Dienstleister wechseln, solange die Funktion gleichwertig bleibt.
(6) Nutzt der Kunde einen eigenen Zugang, geht § 8a vor.
§ 9 Datenschutz
(1) Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Er ist Bestandteil dieses Vertrags.
(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte.
(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(4) Für den unentgeltlichen Testzeitraum haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 10a Höhere Gewalt
(1) Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die ihm die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Ausfälle des Rechenzentrums oder der Netzanbindung, Strom- und Netzausfälle, Angriffe auf die IT-Infrastruktur, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Pandemien sowie der Ausfall unverzichtbarer Dienste Dritter.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und bemüht sich um Abhilfe.
(3) Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Seite den Vertrag außerordentlich kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet der Anbieter anteilig.
§ 11 Änderung dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
(6) Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Bei einem Betriebsübergang des Kunden wird sie erteilt, wenn der Erwerber in den Vertrag eintritt.
(7) Der Anbieter darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Er teilt dies mindestens 30 Tage vorher in Textform mit; der Kunde kann in diesem Fall zum Übergang außerordentlich kündigen.